Physiotherapierezept – was nun?

So geht es weiter:

  • Sie vereinbaren telefonisch unter 06131-619866 oder persönlich bei uns einen Termin für die Erstuntersuchung. Sollten wir nicht ans Telefon gehen können hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
    Dieser erste Termin muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung stattfinden. Ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Sollte es zu einer längeren Wartezeit kommen informieren Sie bitte vor ihrem ersten Termin Ihren Arzt oder Ärztin, damit diese eine neue Verordnung ausstellen kann.
  • Wir senden Ihnen die vereinbarten Termine gerne per E-Mail zu.
  • Zum ersten Termin bringen Sie bitte die Verordnung, Ihre Krankenkassen-Karte sowie ein großes Handtuch mit.
  • Beim ersten Termin wird für alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse eine Zuzahlung für alle Behandlungen fällig, sofern Sie nicht eine Befreiung von der Zuzahlung durch Ihre Krankenkasse vorlegen können. Die Höhe der Zuzahlungen werden vom Gesetzgeber festgelegt, weitere Informationen finden sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Hier finden Sie auch Informationen, wer sich von der Zuzahlung befreien lassen kann.
    Dieser Eigenanteil beträgt für gesetzlich Versicherte zwischen 4 und 7 Euro pro Termin – also zwischen 26 und 42 Euro für 6 Termine.
    Information von Physio Deutschland zur Zuzahlung ab 1.8.2021
  • Vereinbarte Termine reservieren wir fest für Sie.
    Bitte sagen Sie Termine, die sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden vorher ab. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine stellen wir privat in Rechnung. Ein aktuelles Gerichtsurteil stützt diese Vorgehensweise.

Beim ersten Termin:

  • Beim Ersten Termin nehmen wir uns Zeit für Sie.
  • In diesen 25 Minuten findet die physiotherapeutische Diagnostik statt. Wir hören zu und finden mit Ihnen gemeinsam heraus, was Sie für sich tun können und wie wir Sie am besten dabei unterstützen können.
  • Ein „einfach so drauflos“ gibt es im Physioteam nicht. Die eingehende Untersuchung bildet die Grundlage für eine qualifizierte und zielgerichtete Behandlung.

Die weiteren Termine:

  • Uns ist wichtig, dass Sie Ihr Therapieziel so schnell wie möglich erreichen. Unter Umständen sind dazu Folgesitzungen mit 20 – 25 Minuten Dauer nötig. Es kann aber auch durchaus sein, dass nach 15 Minuten ‚Alles passt‘.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen vergüten eine Mindest-Behandlungszeit von 15 Minuten. Alles, was zeitlich darüber hinaus geht, ist ein Entgegenkommen von uns.
  • Sie wünschen längere Behandlungszeiten? Sprechen Sie uns an!